Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns (Versand- oder Abholadresse) zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole
haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in
den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie
Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein
Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie
zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie
zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem
Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9
BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos
zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben
haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie
von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Versanddienstleister ist aufgrund der
Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Beachten Sie hierzu die Vorgaben der
Versanddienstleister.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen
abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den
öffentlich–rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie
haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf
der Pfandmarke oder Rechnung quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der
quittierten Pfandmarke oder Rechnung (vor Ort oder per E-Mail) erhalten Sie das
Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.